Persönlich. Professionell. Präzise.
Rechtsanwaltskanzlei Christoph Becker – Ihre kompetenten Rechtsanwälte in Leipzig, Dresden, Frankleben & Umgebung
Fachkundige Unterstützung im Presse- und Äußerungsrecht durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker
In Zeiten digitaler Kommunikation verbreiten sich Informationen schneller denn je. Ob in klassischen Medien, in sozialen Netzwerken oder auf Unternehmensplattformen: Aussagen werden sofort wahrgenommen, kommentiert und vielfach weiterverbreitet. Doch nicht jede Veröffentlichung ist erlaubt. Wenn unwahre Behauptungen, ehrverletzende Äußerungen oder rufschädigende Inhalte im Internet oder in der Presse über Sie oder Ihr Unternehmen auftauchen, ist schnelles und rechtssicheres Handeln gefragt. Genau hier setzt unsere Arbeit als Rechtsanwaltskanzlei für Presse- und Äußerungsrecht an. Mit Standorten in Leipzig, Dresden und Frankleben stehen wir Mandanten auch bundesweit kompetent zur Seite.
Termine innerhalb von 24 Stunden
Individuelle & persönliche Beratung
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Beratung Mo.-Fr. 10-20 Uhr
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0341 – 3379 9630
Ihre Experten um Presse- und Äußerungsrecht
Das Presse- und Äußerungsrecht dient dem Ausgleich zweier zentraler Grundrechte: der Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen Seite und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen. Unser Ziel ist es, Ihre Reputation zu schützen und rechtswidrige Angriffe effektiv abzuwehren.
Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sei es aufgrund einer falschen Berichterstattung, ehrverletzender Kommentare oder gezielter Diffamierungskampagnen. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Presserecht und Äußerungsrecht können wir schnell einschätzen, ob eine Aussage zulässig ist oder ob ein rechtliches Vorgehen notwendig erscheint.
Schnelles Handeln bei Eilverfahren
Gerade im Presse- und Äußerungsrecht spielt die Zeit eine entscheidende Rolle. Falsche Behauptungen oder diffamierende Inhalte können gravierende Folgen haben – wirtschaftlich, sozial oder persönlich. Deshalb unterstützen wir Sie auch in dringenden Verfahren, z. B. beim Antrag auf eine einstweilige Verfügung, um rechtswidrige Veröffentlichungen umgehend zu stoppen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei übernimmt die vollständige Kommunikation mit Presseorganen, Plattformbetreibern und gegnerischen Rechtsvertretern. So stellen Sie sicher, dass unzulässige Inhalte schnellstmöglich gelöscht, berichtigt oder widerrufen werden.
Schutz vor rufschädigenden Aussagen – unsere Schutztatbestände
Wir setzen uns für Sie ein, wenn Sie Opfer einer rechtswidrigen Berichterstattung oder Äußerung geworden sind. Dazu zählen insbesondere:
- Diffamierung – gezielte Herabwürdigung Ihrer Person oder Ihres Unternehmens
- Falschbehauptung – Verbreitung nachweislich unwahrer Tatsachen
- Rufmord – massive, existenzgefährdende Angriffe auf Ihre Integrität
- Üble Nachrede – Behauptungen ohne Beweis, die geeignet sind, Ihren Ruf zu schwächen
- Verleumdung – bewusste Verbreitung unwahrer Tatsachen mit Schädigungsabsicht
Ganz gleich, ob die Aussage in Zeitungen, TV-Berichten, Blogs, Foren oder Social-Media-Beiträgen veröffentlicht wurde – wir nehmen jede Form der rechtswidrigen Kommunikation ernst.
Ihre rechtlichen Ansprüche – wir setzen sie für Sie durch
Wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, stehen Ihnen eine Vielzahl rechtlicher Mittel zur Verfügung. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und setzen die passenden Schritte durch:
- Unterlassungserklärung – wir sorgen dafür, dass der Gegner unzulässige Aussagen künftig nicht wiederholt
- Einstweilige Verfügung (Eilverfahren) – schneller Rechtsschutz zur sofortigen Unterbindung einer Veröffentlichung
- Schadensersatz – für wirtschaftliche Schäden, die durch falsche Behauptungen entstanden sind
- Entschädigungsansprüche – Geldentschädigung für schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Gegendarstellung – Durchsetzung Ihrer Sicht der Dinge in der Presse
- Berichtigung oder Widerruf – Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen
Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu erreichen – effizient, wirksam und zielorientiert.
Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen des Presse- und Äußerungsrecht
Ob in Dresden, Leipzig oder Frankleben – unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir beraten präventiv, verhindern rechtswidrige Veröffentlichungen und verteidigen Sie konsequent gegen Angriffe auf Ihren guten Ruf.
Wenn Sie Unterstützung im Presse- und Äußerungsrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam schützen wir Ihre Reputation.
Wie können wir helfen?
Schutztatbestände
Diffamierung
Falschbehauptung
Rufmord
üble Nachrede
Verleumdung
Ansprüche
Unterlassungserklärung
einsteweilige Verfügungen im Eilverfahren
Schadenersatz
Entschädigungsansprüche
Gegendarstellung
Berichtigung/Widerruf
Schutztatbestände
Diffamierung
Falschbehauptung
Rufmord
üble Nachrede
Verleumdung
Ansprüche
Unterlassungserklärung
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Schadenersatz
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