
Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.05.2026 unter dem Aktenzeichen: 2 AZR 184/25 entschieden, dass ein Einwurfeinschreiben nun nicht mehr sicher als zugegangen gilt.
Begründet wird das mit einer neuen Praxis bei der Post. Früher wurde ein Einwurfeinschreiben eingeworfen und mit händisch mit Unterschrift des Postboten quittiert. Das hat sich inzwischen geändert und er Postbote scannt es nur noch. Das BAG ist nun der Meinung, dass das für einen gesicherten Zugang nicht mehr ausreicht.
Was erst einmal klingt wie ein schlechter Scherz, hat leider weitreichende Konsequenzen für Ihren Arbeitsalltag. Realität ist nun, dass kein einziges Einschreiben mehr sicher beim Empfänger zugeht. Bei teuren Einschreiben kann die Annahme nämlich einfach verweigert werden.
Wie können Sie zukünftig sicher dafür sorgen, dass ein Schreiben zugeht und der Zugang für ein Gerichtsverfahren sicher bewiesen werden kann?
- Übersendung mit einem Kurier, der selbst unterschreibt, dass er das Schreiben eingeworfen hat. Dazu ein Zeuge oder ein Foto beim Eintüten des Schreibens.
- Eigenhändiger Einwurf mit Zeuge oder Foto beim Eintüten und beim Einwerfen.
- Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
Das ist natürlich gerade bei Gegnern außerhalb des eigenen Einzugsgebietes kaum praktikabel. Leider gibt es zur Zeit noch keine brauchbare, andere Alternative. Wir halten Sie hier aber auf dem Laufenden!