Social Media-Seiten absichern – aber richtig

Wie in mehreren Beiträgen bereits erwähnt, stehen auch Social Media-Seiten wie Facebook und Google+ zunehmend im Blickpunkt der Abmahnanwälte. Dass auf eine Website ein Impressum gehört, das weiß inzwischen fast jeder. Dass aber auch Apps, Facebook-Seiten, Google+ -Seiten, Xing-Profile usw. von der Impressumspflicht betroffen sind, das wird nach wie vor von den meisten Unternehmern ignoriert. Heute möchte ich Ihnen erklären, wie Sie Ihre Seite richtig absichern können.

Der ein oder andere wird sich jetzt sicher fragen, warum ein Anwalt Nachhilfe in Sachen Webdesign gibt. Man packt das Impressum einfach unter den Punkt „Info“ und gut ist, oder?

Das LG Aschaffenburg ist leider anderer Meinung. Es hat in seinem Urteil (Az. 2 HK O 54/11) entschieden, dass diese Variante nicht ausreichend ist. Der mündige Bürger sei nicht in der Lage, zu erkennen, dass sich das Impressum unter dem Punkt „Info“ verbirgt.
Man kann nur hoffen, dass die entscheidende Kammer alsbald in den Ruhestand versetzt wird. Der Staat verlangt von einem Verbraucher, dass er alle Straftatbestände kennt und beachtet, dass er sich an die Verkehrsregeln hält, dass er seine Steuern pünktlich zahlt, ABER wenn der mündige Bürger zwischen drei Knöpfen wählen soll, das schafft er nicht mehr. Wer von uns würde das Impressum auch unter dem Punkt „Info“ vermuten, wenn er noch die Optionen „Fotos“ und „Like“ hat? Nein, das kann keinem zugemutet werden!

So, genug Sarkasmus für heute. Wir müssen damit leben und uns absichern – und so geht es:

Facebook
Tragen Sie in dem Feld „Info“ neben Ihrer Beschreibung auch den Satz ein: „Hier klicken für das Impressum“.

Dieser Satz muss gut sichtbar da stehen.

In der Rubrik „Beschreibung“, fügen Sie nun Ihr Impressum oder einen entsprechenden Link zu Ihrer Impressumsseite im Web ein.

Dabei muss auch ohne Ausklappen sichtbar sein, dass hier das Impressum beginnt. Nur so ist das Impressum telemediengesetzkonform eingefügt.

Google+
So, wie sieht es nun auf Google+ aus? Ein Blick auf die Seite zeigt uns: Nein, wieder wäre der Verbraucher überfordert. Er kann zwischen „Beiträge“, „Info“, „Fotos“, und „Video“ unterscheiden. Das überfordert ihn noch mehr als bei Facebook ;o).

Das Problem ist, auf Google+ fehlt der „Vorinfoschaukasten“ gleich einmal komplett. Hier kann man sich nur mit Trick 17 behelfen.

Es wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als eine Hintergrundgrafik für den Header zu verwenden, auf der steht: „Für das Impressum auf Info klicken“.

Das Impressum wird dann, wie bei Facebook, als Link oder als Text ganz oben im Bereich Info eingefügt.

Mir ist klar, dass diese Lösung suboptimal ist. Aber bis Google reagiert, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns damit zu behelfen. Ganz entschieden warne ich davor rechts den Link für die Website zu benutzen. Das ist nur rechtskonform, wenn der Link so kurz ist, dass das Wörtchen „Impressum“ deutlich zu sehen ist. In den meisten Fällen dürfte das aber nicht klappen, weil die URL zu lang ist. Außerdem stört das die Verknüpfung der eigenen Startseite mit dem Profil und nur deswegen sind die meisten Unternehmer ja bei Google+ .
Wer, so wie ich, nicht selber in der Lage ist, sich eine entsprechende Hintergrundgrafik mit wenig Aufwand zu erstellen, dem helfen die Experten von PatchworkLabs schnell und unkompliziert. Sie halten für kleines Geld eine Standardgrafik bereit oder erstellen auf Wunsch, wie bei mir, eine Grafik in Ihrem Unternehmensdesign.

Xing
Auf Xing bietet sich der Bereich „Über mich“ für das Impressum an. Ich persönlich habe hier auf eine Tabelle gesetzt (HTML-Code oder Grafik macht es möglich)

Aber auch eine einspaltige Variante ist vollkommen in Ordnung. Wichtig ist, dass entweder das Impressum im sichtbaren Bereich beginnt oder der Link zum Impressum im sichtbaren Bereich platziert ist. Auch der deutlichen Hinweis: „Für das Impressum auf „> Mehr“ klicken“ würde ausreichen. So kann man das Impressum im Klapptext verschwinden lassen.

Im neuen Xing-Profil bietet sich die erste Zeile des Profils an. Einfach einen Link einfügen:

Twitter
Auf Twitter ist die Sache denkbar einfach. Ein Link im oberen Bereich des Profils einfügen und fertig. Eine Möglichkeit das Impressum als Text einzubinden bietet Twitter derzeit nicht an.

So nun ist nur noch wichtig, dass auch Ihr Impressum einen korrekten Inhalt hat. In letzter Zeit sind hier einige Neuerungen gekommen.
Sollten Sie unsicher sein, was in Ihr Impressum und Ihren Disclaimer gehört und was nicht, berate ich Sie gern. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.